Oberlandesgericht Köln, 2002-04-16, 9 U 160/01

9 U 160/01Tribunale superiore16 apr 2002

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 9 U 160/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-04-16

Aktenzeichen: 9 U 160/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0416.9U160.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 16. August 2001 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 430/00 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 124,76 EUR nebst 4 % Zinsen seit dem 14. November 2000 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 % des aufgrund des Urteils für die jeweils andere Partei vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.