Oberlandesgericht Köln, 2002-07-23, 9 U 23/00

9 U 23/00Tribunale superiore23 lug 2002

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 9 U 23/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-07-23

Aktenzeichen: 9 U 23/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0723.9U23.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 23.12.1999 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 0 138/98 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 4.500 EUR abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die jeweiligen Sicherheitsleistungen dürfen in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Volks- oder Raiffeisenbank erbracht werden.

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