3 U 116/00•Oberlandesgericht Köln, 2002-08-27, 3 U 116/00
Testo completo
Oberlandesgericht Köln — 3 U 116/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-08-27
Aktenzeichen: 3 U 116/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0827.3U116.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 25.05.2000 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 1 0 225/98 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Unter Abweisung des weitergehenden Zinsanspruchs wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger 8.492,55 EUR nebst 4 % Zinsen aus 6.669,20EUR vom 05.02.1998 bis zum 30.08.2000 und aus 8.492,55 EUR seit dem 31.08.2000 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger allen weiteren infolge des Unfallereignisses vom 18.02.1997 entstandenen materiellen Schaden zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind bzw. übergehen werden.
Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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