Oberlandesgericht Köln, 2006-05-09, 9 U 64/05

9 U 64/05Tribunale superiore9 mag 2006

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 9 U 64/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-05-09

Aktenzeichen: 9 U 64/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0509.9U64.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 17.02.2005 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 24 O 227/04 – abgeändert und wie folgt neu

gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 30.026,68 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 01.05.2004 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch den Kläger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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