Oberlandesgericht Köln, 2006-06-29, 18 U 168/03

18 U 168/03Tribunale superiore29 giu 2006

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 18 U 168/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-06-29

Aktenzeichen: 18 U 168/03

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0629.18U168.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 07.08.2003 verkündete Teilurteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 56.036,12 € nebst

Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit

dem 31.05.2001 aus 54.955,73 € sowie aus 56.036,12 € seit dem

28.11.2002 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Entscheidung über die Kosten des Rechtstreits

einschließlich derjenigen des Berufungsverfahrens bleibt dem

Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung

in Höhe von 120 % der jeweiligen Vollstreckungssumme abwenden,

wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in der selben Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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