Oberlandesgericht Köln, 2006-10-04, 13 U 4/06

13 U 4/06Tribunale superiore4 ott 2006

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 13 U 4/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-10-04

Aktenzeichen: 13 U 4/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:1004.13U4.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 6. Dezember 2005 – 3 O 682/03 – unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass die Zwangsvollstreckung aus der vollstreckbaren Urkunde des Notars Dr. B. C. in L. vom 27.11.1998 – UR-Nr. xxx7 von 1998 B – wegen Forderungen der Beklagten aus den bei ihr geführten Konten Nr. 45xxxxxxx und 55xxxxxxx der Gasthaus "A. U." GmbH unzulässig ist.

Die Beklagte hat auch die Kosten der Berufung zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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