Oberlandesgericht Köln, 2006-10-10, 9 U 209/05

9 U 209/05Tribunale superiore10 ott 2006

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 9 U 209/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-10-10

Aktenzeichen: 9 U 209/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:1010.9U209.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 27.10.2005 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 2 O 711/04 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.644.137,80 CHF (Schweizer Franken) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.12.2002 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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