2 Ws 67/07•Oberlandesgericht Köln, 2007-02-08, 2 Ws 67/07
Oberlandesgericht Köln, 2007-02-08, 2 Ws 67/07
2 Ws 67/07Tribunale superiore8 feb 2007
Regest
Der Erlass eines Haftbefehls schließt die Erteilung sicheren Geleits nicht aus. Eine solche Entscheidung hätte zur Folge, dass der Haftbefehl nicht vollstreckt werden könnte. Die Strafkammer hat ein weites Ermessen in der Beurteilung der Frage, wie die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens gewährleistet werden kann.
Testo completo
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 67/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-02-08
Aktenzeichen: 2 Ws 67/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0208.2WS67.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Normen: StPO § 112
Leitsätze
Der Erlass eines Haftbefehls schließt die Erteilung sicheren Geleits nicht aus. Eine solche Entscheidung hätte zur Folge, dass der Haftbefehl nicht vollstreckt werden könnte. Die Strafkammer hat ein weites Ermessen in der Beurteilung der Frage, wie die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens gewährleistet werden kann.
Tenor
Die Beschwerde wird auf Kosten des Angeklagten verworfen.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.