2 Ws 101-103/07•Oberlandesgericht Köln, 2007-03-16, 2 Ws 101-103/07
Oberlandesgericht Köln, 2007-03-16, 2 Ws 101-103/07
2 Ws 101-103/07Tribunale superiore16 mar 2007
Regest
Das Erstverbüßungsprivileg des § 57 Abs. 1 Nr. 1 StPO gilt bei einer Anschlussvollstreckung mehrerer selbständiger Freiheitsstrafen nicht nur bezüglich der Ersten, sondern auch bezüglich der nachfolgend vollstreckten Strafe (n), selbst wenn die Summe der Strafen 2 Jahre übersteigt. Der Senat hält an seiner früheren - gegenteiligen - Auffassung nicht fest.
Testo completo
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 101-103/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-03-16
Aktenzeichen: 2 Ws 101-103/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0316.2WS101.103.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Normen: § 57 Abs. 2 Nr. 1 StPO
Leitsätze
Das Erstverbüßungsprivileg des § 57 Abs. 1 Nr. 1 StPO gilt bei einer Anschlussvollstreckung mehrerer selbständiger Freiheitsstrafen nicht nur bezüglich der Ersten, sondern auch bezüglich der nachfolgend vollstreckten Strafe (n), selbst wenn die Summe der Strafen 2 Jahre übersteigt. Der Senat hält an seiner früheren - gegenteiligen - Auffassung nicht fest.
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung – auch über die
Kosten des Beschwerdeverfahrens – über das
Halbstrafengesuch an die Strafvollstreckungskammer des
Landgerichts Köln zurückgegeben.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.