8 U 52/06•Oberlandesgericht Köln, 2007-05-24, 8 U 52/06
Testo completo
Oberlandesgericht Köln — 8 U 52/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-05-24
Aktenzeichen: 8 U 52/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0524.8U52.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 31.08.2006 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 10 O 261/06 – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
1.Es wird festgestellt, dass die Forderung der Beklagten aus dem
Urteil des Landgerichts Aachen vom 18.05.2004 – 10 O 558/01 – durch Aufrechnung des Klägers gemäß Aufrechnungsschreiben vom 15.11.2004, zugestellt an beide Beklagten durch Herrn Gerichtsvollzieher L am 18.11.2004, vollständig erloschen ist.
2.Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils des Landgerichts Aachen vom 18.05.2004 – 10 O 558/01 – an den Kläger herauszugeben.
3.Die Klage im Übrigen wird abgewiesen.
4.Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.
5.Das Urteil ist hinsichtlich der Ziffern 2 bis 4 vorläufig vollstreckbar.
6.Die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch den Kläger hinsichtlich der Ziffer 2 durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 500,00 € und hinsichtlich der Ziffer 4 durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
7.Die Revision wird zugelassen.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.