Oberlandesgericht Köln, 2007-08-06, 2 Wx 14/07

2 Wx 14/07Tribunale superiore6 ago 2007

Regest

Die gesetzliche Ausschlussfrist für den Vergütungsanspruch gemäß § 1836 Abs. 2 Satz 4 BGB (in der bis zum 30. Juni 2005 maßgeblichen Fassung) gilt auch für berufsmäßig tätige Nachlasspfleger.

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 14/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-08-06

Aktenzeichen: 2 Wx 14/07

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0806.2WX14.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Normen: BGB a. F. § 1836 II 4; FGG §§ 75 S. 1, 56g VII, V 2

Leitsätze

Die gesetzliche Ausschlussfrist für den Vergütungsanspruch gemäß § 1836 Abs. 2 Satz 4 BGB (in der bis zum 30. Juni 2005 maßgeblichen Fassung) gilt auch für berufsmäßig tätige Nachlasspfleger.

Tenor

Auf die Anschlussbeschwerde des Beteiligten zu 1) vom 17. Juli 2007 wird unter Zurückweisung der sofortige weiteren Beschwerde der Beteiligten zu 2) vom 5. März 2007 der Beschluss der 11. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 17. Januar 2007 – 11 T 301/04 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Auf die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 11. Mai 2005 wird der Beschluss des Amtsgerichts Gummersbach vom 15. November 2000 aufgehoben und der Antrag des früheren Nachlasspflegers vom 14. November 2000 auf Festsetzung einer Vergütung zurückgewiesen.

Die Kosten des Erstbeschwerdeverfahrens sowie des weiteren Beschwerdeverfahrens einschließlich der dem Beteiligte zu 1) in diesen Verfahren entstandenen notwendigen Auslagen hat die Beteiligte zu 2) zu tragen.

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