Oberlandesgericht Köln, 2007-09-20, 18 W 18/07

18 W 18/07Tribunale superiore20 set 2007

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 18 W 18/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-09-20

Aktenzeichen: 18 W 18/07

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0920.18W18.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Nebenintervenientin wird das am 08.03.2007 verkündete Zwischenurteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn – 14 O 101/06 – abgeändert.

Der Beitritt der Nebenintervenientin wird zugelassen.

Die Kosten des Zwischenstreits einschließlich derjenigen des Beschwerdeverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 50.000 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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