Oberlandesgericht Köln, 2009-01-05, 8 W 127/08

8 W 127/08Tribunale superiore5 gen 2009

Regest

Eine Herausgabe von Buchführungsunterlagen im Wege der einstweiligen Verfügung scheidet aus, wenn der Antragsteller beim Steuerberater Einsicht in die Unterlagen nehmen und Kopien für seine Zwecke fertigen kann.

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 8 W 127/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-01-05

Aktenzeichen: 8 W 127/08

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0105.8W127.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Normen: § 66 Abs. IV StBG

Leitsätze

Eine Herausgabe von Buchführungsunterlagen im Wege der einstweiligen Verfügung scheidet aus, wenn der Antragsteller beim Steuerberater Einsicht in die Unterlagen nehmen und Kopien für seine Zwecke fertigen kann.

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 24.11.2008 gegen den Beschluss der 15. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 12.11.2008 - 15 O 421/08 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.

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