Oberlandesgericht Köln, 2009-10-26, 17 W 230/09

17 W 230/09Tribunale superiore26 ott 2009

Regest

Es ist nicht Aufgabe des Gerichts zu prüfen bei Eingang eines Schriftsatzes, ob der darin dargestellte Sachverhalt bereits früher Gegenstand eines Rechtsstreits war.

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 17 W 230/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-10-26

Aktenzeichen: 17 W 230/09

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:1026.17W230.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Normen: §§ 6 Abs. 1, 2.1 Abs. 1 S. 1 GKG

Leitsätze

Es ist nicht Aufgabe des Gerichts zu prüfen bei Eingang eines Schriftsatzes, ob der darin dargestellte Sachverhalt bereits früher Gegenstand eines Rechtsstreits war.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.