Oberlandesgericht Köln, 2010-01-04, 17 W 342/09

17 W 342/09Tribunale superiore4 gen 2010

Regest

Die zeitgleich erfolgende Beratung des Mieters wegen zweier Nebenkostenabrechnungen des Vermieters ist auch dann nur eine Angelegenheit im Sinne der §§ 2, 6 BerHG, § 15 RVG, wenn gegenüber den beiden Abrechnungen unterschiedliche Einwendungen erhoben werden und der Anwalt seine Stellungnahme auf zwei verschiedene Briefe an den Vermieter aufteilt.

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 17 W 342/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-01-04

Aktenzeichen: 17 W 342/09

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0104.17W342.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Normen: BerHG §§ 2, 6; RVG §§ 15, 44

Leitsätze

Die zeitgleich erfolgende Beratung des Mieters wegen zweier Nebenkostenabrechnungen des Vermieters ist auch dann nur eine Angelegenheit im Sinne der §§ 2, 6 BerHG, § 15 RVG, wenn gegenüber den beiden Abrechnungen unterschiedliche Einwendungen erhoben werden und der Anwalt seine Stellungnahme auf zwei verschiedene Briefe an den Vermieter aufteilt.

Tenor

Die weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.