Oberlandesgericht Köln, 2010-03-19, 6 U 180/09

6 U 180/09Tribunale superiore19 mar 2010

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 6 U 180/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-03-19

Aktenzeichen: 6 U 180/09

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0319.6U180.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: MarkenG: §§ 14 Abs. 2 Nr. 2 u.3, 15 Abs. 2 u. 3

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 07.10.2009 verkün-dete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 84 O 58/09 - wie folgt abgeändert:

Soweit der Beklagte unter Nr. IV der Urteilsformel verurteilt worden ist, gegenüber der E eG auf die Registrierung der Internetdomain "www.dsds-news.de" zu verzichten, wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen haben die Klägerin 4/10 und der Beklagte 6/10 zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Gegner vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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