Oberlandesgericht Köln, 2010-04-13, 6 W 28/10

6 W 28/10Tribunale superiore13 apr 2010

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 6 W 28/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-04-13

Aktenzeichen: 6 W 28/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0413.6W28.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 31. Zivilkam-mer des Landgerichts Köln vom 17.2.2010 - 231 O 63/10 - teilweise abgeändert.

Die Verwendung von Verkehrsdaten (§ 3 Nr. 30 TKG) durch die Beteiligte zur Erteilung der Auskunft an die Antragstellerin über Namen und Anschriften derjenigen Nutzer, denen zu den in der Anlage ASt 1 unter den laufenden Nummern 157 bis 182 (das Album "La Roux" betreffend) angegebenen Zeitpunkten die dort aufgeführten IP-Adressen zugeteilt waren, ist zulässig.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die außergerichtlichen Kosten tragen die Parteien selbst. Die von der Antragstellerin zu zahlende Beschwerdegebühr wird auf 130 € festgesetzt.

Beschwerdewert: 3.000 €.

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