6 W 43/10•Oberlandesgericht Köln, 2010-04-27, 6 W 43/10
Testo completo
Oberlandesgericht Köln — 6 W 43/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-04-27
Aktenzeichen: 6 W 43/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0427.6W43.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: EG-RiLi 97/7 Art 6 Abs. 3; BGB § 312 c Abs. 1 S. 1 und d Abs. 4 Nr. 1; § 357 Abs. 3 BGB InfoV § 1 Abs. 1 Nr. 10 UWG § 4 Nr. 11
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Landgerichts Aachen - 42 O 18/10 - vom 17.03.2010 abgeändert, soweit der Antrag zurückgewiesen worden ist, und im Wege der
einstweiligen Verfügung
über die zu Nr. I des Beschlusses getroffene Anordnung hinaus angeordnet:
- Der Antragsgegner hat es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zu sechs Monaten
zu unterlassen,
im Zusammenhang mit geschäftlichen Handlungen bei der Tätigkeit im Fernabsatz Verbrauchern über den Online-Marktplatz eBay unter der Domain "ebay.de" als Unternehmerin Kosmetikartikel anzubieten, wenn im Rahmen der Information zum fernabsatzrechtlichen Widerrufsrecht für Verbraucher folgende oder dieser inhaltsgleiche Bestimmung mitgeteilt wird:
"Kosmetik kann nur in einem unbenutzten Zustand zurückgenommen werden."
wie geschehen in dem nachfolgend auszugsweise wiedergegebenen Angebot vom 18.02.2010 zu Artikelnummer 230436081908:
(Bild/Grafik nur in Originalentscheidung vorhanden)
- Die Kosten des Verfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen.
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