Oberlandesgericht Köln, 2010-06-02, 17 W 107 + 108/10

17 W 107 + 108/10Tribunale superiore2 giu 2010

Regest

Vertritt ein Rechtsanwalt in einem Regressprozess die Beklagte zu 1., obwohl er selbst als Beklagter zu 2. Prozesspartei ist, dann können die beiden beklagten Parteien nicht die Kosten für zwei separate Rechtsanwälte erstattet verlangen, selbst wenn ein Interessenkonflikt nicht auszuschließen ist.

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Oberlandesgericht Köln — 17 W 107 + 108/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-06-02

Aktenzeichen: 17 W 107 + 108/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0602.17W107.108.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Normen: § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO

Leitsätze

Vertritt ein Rechtsanwalt in einem Regressprozess die Beklagte zu 1., obwohl er selbst als Beklagter zu 2. Prozesspartei ist, dann können die beiden beklagten Parteien nicht die Kosten für zwei separate Rechtsanwälte erstattet verlangen, selbst wenn ein Interessenkonflikt nicht auszuschließen ist.

Tenor

Auf die sofortigen Beschwerden des Klägers werden die Kostenfestset-zungsbeschlüsse I und II des Rechtspflegers beim Landgericht Köln vom 25. März 2010 - Az. jeweils: 24 O 514/09 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Kostenfestsetzungsbeschluss I:

Aufgrund des Urteils des Landgerichts Köln vom 11. Februar 2010 sind vom Kläger an den Beklagten zu 1) 1.274,73 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 17. Februar 2010 zu erstatten.

Kostenfestsetzungsbeschluss II:

Aufgrund des Urteils des Landgerichts Köln vom 11. Februar 2010 sind vom Kläger an den Beklagten zu 2) 1.071,20 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 19. März 2010 zu erstatten.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens 17 W 107/10 trägt der Beklagte zu 1); diejenigen für das Beschwerdeverfahren 17 W 108/10 der Beklagte zu 2).

Gegenstandswerte für die Beschwerdeverfahren:

  • 17 W 107/10 -: 2.278,85 € - 1.274,73 € = 1.004,12 €

  • 17 W 108/10 -: 1.915,00 € - 1.071,20 € = 843,80 €.

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