3 U 69/09•Oberlandesgericht Köln, 2010-08-17, 3 U 69/09
Testo completo
Oberlandesgericht Köln — 3 U 69/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-08-17
Aktenzeichen: 3 U 69/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0817.3U69.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 25. März 2009 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 4 O 568/02 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 34.099,83 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.07.2002 abzüglich auf den Zinsanspruch am 06.04.2009 gezahlter 2.819,31 € zu zahlen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben die Klägerin zu 43 % und die Beklagte zu 57 % zu tragen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin zu 1/3 und der Beklagten zu 2/3 auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Gegner vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.