Oberlandesgericht Köln, 2010-10-08, 6 U 27/10

6 U 27/10Tribunale superiore8 ott 2010

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 6 U 27/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-10-08

Aktenzeichen: 6 U 27/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:1008.6U27.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2

Tenor

1.) Auf die Berufung der Beklagten wird das am 3.2.2010 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 84 O 76/09 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

2.) Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen hat die Klägerin zu tragen.

3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann jedoch die Vollstreckung des Kostenerstattungsanspruches durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

4.) Die Revision wird nicht zugelassen.

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