13 U 181/09•Oberlandesgericht Köln, 2010-12-22, 13 U 181/09
Oberlandesgericht Köln, 2010-12-22, 13 U 181/09
13 U 181/09Tribunale superiore22 dic 2010
Testo completo
Oberlandesgericht Köln — 13 U 181/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-12-22
Aktenzeichen: 13 U 181/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:1222.13U181.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 29. Sep-tember 2009 - 10 O 482/08 LG Bonn - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wie folgt teilweise abgeändert:
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 2.040,20 €
nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Eu-ropäischen Zentralbank seit dem 15. Juli 2008 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen tragen die Klägerin zu 64% und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 36%; die außergerichtlichen Kosten der Streithelfer werden den Beklagten als Gesamtschuldnern zu 36% auferlegt, im Übrigen tragen die Streithelfer ihre Kosten selbst.
Von den Kosten des selbständigen Beweisverfahrens 10 OH 9/06 Landgericht Bonn werden die außergerichtlichen Kosten der Beklagten der Klägerin zu 80% und den Beklagten zu 20% auferlegt. Die Gerichtskosten (einschließlich der gerichtlichen Sachverständigenkosten) sowie die außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen die Beklagten als Gesamtschuldner zu 10% und die Klägerin zu 90%. Im Übrigen ist eine Kostenentscheidung bezüglich des Verfahrens 10 OH 9/06 Landgericht Bonn nicht veranlasst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.