Oberlandesgericht Köln, 2011-01-19, 2 Wx 6/11

2 Wx 6/11Tribunale superiore19 gen 2011

Regest

Im Erscheinserteilungsverfahren erhält der Rechtsanwalt, der einen Beteiligten im Beschwerdeverfahren nach §§ 58 ff. FamFG vertritt, nur eine 0,5 Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV RVG. Die GEbührenvorschrift der Nr. 3200 VV RVG findet keine Anwendung.

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 6/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-01-19

Aktenzeichen: 2 Wx 6/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0119.2WX6.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Normen: § 85 FamFG, §§ 104 ff. ZPO

Leitsätze

Im Erscheinserteilungsverfahren erhält der Rechtsanwalt, der einen Beteiligten im Beschwerdeverfahren nach §§ 58 ff. FamFG vertritt, nur eine 0,5 Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV RVG. Die GEbührenvorschrift der Nr. 3200 VV RVG findet keine Anwendung.

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligten zu 1) und 4) vom 20. Oktober 2010 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Siegburg vom 12. Oktober 2010, 46 VI 63/2009, wird zurückgewiesen.

Die Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligte zu 1) und 4) haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

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