Oberlandesgericht Köln, 2011-03-21, 19 Sch 20/10

19 Sch 20/10Tribunale superiore21 mar 2011

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 19 Sch 20/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-03-21

Aktenzeichen: 19 Sch 20/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0321.19SCH20.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Der zwischen den Parteien ergangene Schiedsspruch des Schieds­gerichts der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (DIS), bestehend aus dem Einzelschiedsrichter M., vom 09.06.2010 (DIS-SV-B 545/05), wird mit folgendem Tenor teilweise für vollstreckbar erklärt:

„1. Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von € 101.648,00 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Pro­zent­punkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.10.2005 aus einem Betrag in Höhe von € 75.000,00 zu zahlen.

…

  1. Hinsichtlich der Kosten des Schiedsgerichts hat der Beklagte zu 1) an die Klägerin einen weiteren Betrag in Höhe von € 16.829,07 zu zahlen.“

Die Kosten dieses Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Dieser Beschluss ist vorläufig vollstreckbar.

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