Oberlandesgericht Köln, 2011-06-01, 6 U 4/11

6 U 4/11Tribunale superiore1 giu 2011

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 6 U 4/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-06-01

Aktenzeichen: 6 U 4/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0601.6U4.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: BGB §§ 315, 339

Tenor

I. Auf die Berufung des Klägers wird das am 27.10.2010 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 26 O 395/09 – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

1.) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.083,54 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 583,54 € seit dem 24.9.2009 und aus weiteren 1.500 € seit dem 1.2.2010 zu zahlen.

2.) Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

II. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

III. Von den erstinstanzlichen Kosten haben der Kläger 77 % und die Beklagte 23 % zu tragen.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben der Kläger 85 % und die Beklagte 15 % zu tragen.

IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

V. Die Revision wird nicht zugelassen.

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