Oberlandesgericht Köln, 2012-02-03, 6 U 76/11

6 U 76/11Tribunale superiore3 feb 2012

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 6 U 76/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-03

Aktenzeichen: 6 U 76/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0203.6U76.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: UWG §§ 3, 4 Nr. 11, 8 Abs. 1 S. 1; LFGB § 11 Abs. 1 Nr. 1 und 2; HCVO Art. 12 lit. b

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 08.04.2011 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 33 O 342/10 – wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat auch die weiterer Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung des Unterlassungsanspruchs durch Sicherheitsleistung in Höhe 30.000,00 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Im Übrigen kann die Beklagte die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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