Oberlandesgericht Köln, 2012-02-24, 20 U 159/11

20 U 159/11Tribunale superiore24 feb 2012

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 20 U 159/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-24

Aktenzeichen: 20 U 159/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0224.20U159.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 22. Juni 2011 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn ‑ 9 O 70/11 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird zugelassen, soweit Ansprüche des Klägers im Zusammenhang mit dem Vertrag mit der Versicherungsnummer 1 XX 2xxxxx7 (Klageforderung: 16.897,26 €) abgewiesen worden sind; im übrigen wird die Revision nicht zugelassen.

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