Oberlandesgericht Köln, 2012-03-26, II-4 UF 24/12

II-4 UF 24/12Tribunale superiore26 mar 2012

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — II-4 UF 24/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-03-26

Aktenzeichen: II-4 UF 24/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0326.II4UF24.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der am 17.01.2012 erlassene Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Brühl (35 F 339/11) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Dem Antragsteller wird die Befugnis übertragen, für das gemeinsame Kind O. S., geb. am 26.1.2002 die Ausstellung und gegebenenfalls Verlängerung eines deutschen Reisepasses allein zu beantragen.

Die Kos­ten des Ver­fah­rens werden gegeneinander aufgehoben.

Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe wird mangels Bedürftigkeit zurückgewiesen.

Der Antragsgegnerin wird ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung Rechtsanwältin X. zur Verteidigung gegen die Beschwerde des Antragstellers bewilligt.

Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.000,00 EUR festgesetzt.

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