17 W 39/12•Oberlandesgericht Köln, 2012-08-09, 17 W 39/12
Oberlandesgericht Köln, 2012-08-09, 17 W 39/12
17 W 39/12Tribunale superiore9 ago 2012
Regest
Holt die Versicherung vorprozessual wegen des Verdachts eines gestellten Unfall-sein Privatgutachten ein, sind die dafür angefallenen Kosten im Hinblick auf den Deckungsprozess nicht als prozessbezogen anzusehen und damit nicht erstattungsfähig
Testo completo
Oberlandesgericht Köln — 17 W 39/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-08-09
Aktenzeichen: 17 W 39/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0809.17W39.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Normen: ZPO § 91
Leitsätze
Holt die Versicherung vorprozessual wegen des Verdachts eines gestellten Unfall-sein Privatgutachten ein, sind die dafür angefallenen Kosten im Hinblick auf den Deckungsprozess nicht als prozessbezogen anzusehen und damit nicht erstattungsfähig
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin beim Landgericht Aachen vom 5. Januar 2012 – 9 O 562/10 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Auf Grund des Beschlusses des Landgerichts Aachen vom 29. August 2011 sind von dem Kläger an die Beklagte 1.135,35 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 30. September 2011 zu erstatten.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.
Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 1.433,00 €
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.