Oberlandesgericht Köln, 2012-11-07, 5 U 51/12

5 U 51/12Tribunale superiore7 nov 2012

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 5 U 51/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-11-07

Aktenzeichen: 5 U 51/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:1107.5U51.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 29.2.2012 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 25 O 500/09 – wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass festgestellt wird, dass die Beklagte verpflichtet ist, sämtliche auf den Kläger gemäß § 116 SGB X übergegangenen Ansprüche bezüglich des Schadensfalles der Frau M zu 50 % auszugleichen ohne Abzug für Wohn- und allgemeinen Lebenshaltungsaufwand.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.