Oberlandesgericht Köln, 2013-06-07, 20 U 177/12

20 U 177/12Tribunale superiore7 giu 2013

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 20 U 177/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-06-07

Aktenzeichen: 20 U 177/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0607.20U177.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers und seines Streithelfers gegen das am 8. August 2012 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 23 O 361/11 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen. Der Streithelfer trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.

Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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