Oberlandesgericht Köln, 2014-01-02, 5 U 77/13

5 U 77/13Tribunale superiore2 gen 2014

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 5 U 77/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-01-02

Aktenzeichen: 5 U 77/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0102.5U77.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 8. Mai 2013 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 O 291/11 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.

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