Oberlandesgericht Köln, 2014-03-21, 19 U 104/13

19 U 104/13Tribunale superiore21 mar 2014

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 19 U 104/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-03-21

Aktenzeichen: 19 U 104/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0321.19U104.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn vom 23.05.2013 – 12 O 48/10 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass es sich bei der angegriffenen Entscheidung – nach Rücknahme der Klageerweiterung – um ein Schlussurteil handelt.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Beklagte zu 92 % und der Kläger zu 8 %; die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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