Oberlandesgericht Köln, 2014-09-29, 20 U 151/11

20 U 151/11Tribunale superiore29 set 2014

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 20 U 151/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-09-29

Aktenzeichen: 20 U 151/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0929.20U151.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

I.

Es wird festgestellt, dass die Parteien den gerichtlichen Vergleichsvorschlag aus der Sitzung vom 12. September 2014 angenommen haben, so dass folgender

Vergleich

zustande gekommen ist:

    1. Zum Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus der streitgegenständlichen Krankenversicherung der verstorbenen Ehefrau des Klägers zahlt die Beklagte an den Kläger 68.500,00 € einschließlich Zinsen, und zwar unter Verzicht auf Rückforderung bereits geleisteter Zahlungen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.

II.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren und für den Vergleich wird auf bis 170.000,- € festgesetzt.

III.

Der auf den 17. Oktober 2014 anberaumte Verkündungstermin wird aufgehoben.

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