11 U 96/14•Oberlandesgericht Köln, 2015-05-13, 11 U 96/14
Testo completo
Oberlandesgericht Köln — 11 U 96/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-05-13
Aktenzeichen: 11 U 96/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0513.11U96.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
- Auf die Berufung der Klägerin wird das Teilanerkenntnis- und Schlussurteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 20.05.2014 (7 O 351/13) wie folgt abgeändert:
Die Beklagte wird unter Abweisung der Klage im Übrigen verurteilt,
a) an die Klägerin über die erstinstanzlich zugesprochene Herausgabe der Baugenehmigung nebst Plänen hinaus folgende Unterlagen betreffend die Wohnanlage B 38-40 in C herauszugeben:
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einen Abzug der Werkplanung 1:50
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Energieausweis
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Kanaldichtigkeitsnachweis
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Einweisung in die Haustechnik
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Bedienungsanleitungen zu den technischen Einrichtungen
sowie Heizungsanweisungen,
b) an die Klägerin 7.400,37 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten aus 4.520,69 € seit dem 1.2.2013 und aus 2.879,68 € seit dem 9.1.2014 zu zahlen.
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Im Übrigen wird die Berufung als unzulässig verworfen.
-
Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der in diesem angefallenen Kosten der Streithelferin trägt die Klägerin.
-
Das vorliegende und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abgewendet werden, wenn nicht die Gegenseite Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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