11 U 116/14•Oberlandesgericht Köln, 2015-05-20, 11 U 116/14
Oberlandesgericht Köln, 2015-05-20, 11 U 116/14
11 U 116/14Tribunale superiore20 mag 2015
Testo completo
Oberlandesgericht Köln — 11 U 116/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-05-20
Aktenzeichen: 11 U 116/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0520.11U116.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
I.
- Auf die Berufung des Klägers, der Beklagten zu 1. und des Streithelfers sowie das Anerkenntnis der Beklagten zu 1. wird das Urteil der 37. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 4.7.2014 (37 O 114/11) wie folgt teilweise abgeändert:
a) Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 2.619,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.4.2011 zu zahlen.
Es wird festgestellt: Die Beklagten sind als Gesamtschuldner verpflichtet, der Klägerin allen darüber hinausgehenden Schaden, der durch die nicht fachgerechten Putzan- und –abschlüsse und die Verschmutzung von Bauteilen durch Putzmörtel sowie die fehlenden Abtropfkanten an den Fensterbänken an dem Einfamilienhaus mit Tierarztpraxis in C, J 7, verursacht ist, zu ersetzen.
- Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.
Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
III.
Die Kosten des Rechtstreits tragen die Klägerin zu 85 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 15 %.
Die Kosten des Streithelfers trägt die Klägerin.
IV.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abgewendet werden, wenn nicht die Gegenseite Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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