1 W 9/16•Oberlandesgericht Köln, 2016-05-17, 1 W 9/16
Oberlandesgericht Köln, 2016-05-17, 1 W 9/16
1 W 9/16Tribunale superiore17 mag 2016
Regest
Die unterlegene Partei kann gegen die zu ihren Lasten getroffene Kostenentscheidung auch dann keine sofortige Beschwerde einlegen, wenn streitig über eine einseitig gebliebene Erledigungserklärung entschieden wurde.
Testo completo
Oberlandesgericht Köln — 1 W 9/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-05-17
Aktenzeichen: 1 W 9/16
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0517.1W9.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Normen: § 91 a, § 99 ZPO
Leitsätze
Die unterlegene Partei kann gegen die zu ihren Lasten getroffene Kostenentscheidung auch dann keine sofortige Beschwerde einlegen, wenn streitig über eine einseitig gebliebene Erledigungserklärung entschieden wurde.
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen die Kostenentscheidung im Urteil der 36. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 10. März 2016 – 36 O 135/15 – wird auf Kosten der Beklagten als unzulässig verworfen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird mit 1.921,13 € festgesetzt.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.