Oberlandesgericht Köln, 2016-05-23, 5 U 161/15

5 U 161/15Tribunale superiore23 mag 2016

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 5 U 161/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-05-23

Aktenzeichen: 5 U 161/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0523.5U161.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 20.10.2015 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 3 O 310/13 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerinnen vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

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