2 Ws 232/17•Oberlandesgericht Köln, 2017-05-02, 2 Ws 232/17
Oberlandesgericht Köln, 2017-05-02, 2 Ws 232/17
2 Ws 232/17Tribunale superiore2 mag 2017
Testo completo
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 232/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-05-02
Aktenzeichen: 2 Ws 232/17
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0502.2WS232.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Die Beschwerde gegen den angegriffenen Beschluss in Gestalt des teilweise abhelfenden Beschlusses des Landgerichts Bonn vom 07.03.2017 wird auf Kosten des Verurteilten (§ 473 Abs. 1 StPO) als unbegründet verworfen.
Zur Begründung wird auf den angegriffenen Beschluss, den Beschluss des Landgerichts Bonn vom 07.03.2017 sowie die Antragsschrift der Generalstaatsanwaltschaft vom 05.04.2017 verwiesen, die dem Angeklagten und seiner Verteidigerin jeweils bekannt gemacht worden sind.
Die Verteidigung hat hierzu mit Schreiben vom 21.04.2017 lediglich die Stellungnahme abgegeben, dass die Weisung in dem angegriffenen Beschluss auch hinsichtlich des Kontakt- und Annäherungsverbotes, soweit es die Geschädigte W betrifft, modifiziert werden solle. Dies ist aber nicht Gegenstand des vorliegenden Beschwerdeverfahrens, da das Rechtsmittel des Verurteilten ausweislich der Beschwerdebegründung im Schriftsatz vom 14.02.2017 ausdrücklich auf das Kontakt- und Annäherungsverbot bezüglich der Kinder C und Q beschränkt worden ist. Über eine Abänderung des Kontakt- und Annäherungsverbots betreffend die Geschädigte W wird daher zunächst die Strafvollstreckungskammer zu entscheiden haben.
Zu weiteren Ausführungen sieht der Senat im Hinblick auf die ausführliche und überzeugende Begründung im Beschluss des Landgerichts Bonn vom 07.03.2017 keine Veranlassung.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.