Oberlandesgericht Köln, 2017-05-05, 6 U 114/16

6 U 114/16Tribunale superiore5 mag 2017

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 6 U 114/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-05-05

Aktenzeichen: 6 U 114/16

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0505.6U114.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 15.06.2016 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 84 O 2/16 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Dieses Urteil und das genannte Urteil des Landgerichts Köln sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 300.000 € hinsichtlich der Unterlassung, in Höhe von 100.000 € hinsichtlich des Auskunftsanspruchs und im Übrigen in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 300.000 € hinsichtlich der Unterlassung, in Höhe von 100.000 € hinsichtlich des Auskunftsanspruchs und im Übrigen in Höhe von 110% des zu jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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