6 U 92/17•Oberlandesgericht Köln, 2018-01-12, 6 U 92/17
Testo completo
Oberlandesgericht Köln — 6 U 92/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-01-12
Aktenzeichen: 6 U 92/17
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0112.6U92.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 24.05.2017 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 84 O 67/17 – teilweise aufgehoben und insgesamt wie folgt neu gefasst:
I. Die Antragsgegnerin wird verurteilt, es unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € - ersatzweise Ordnungshaft – oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, die Ordnungshaft zu vollziehen an den Geschäftsführern der Antragsgegnerin, zu unterlassen,
im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs
- für das unter C® vertriebene verschreibungspflichtige Arzneimittel außerhalb der Fachkreise gemäß § 10 Abs. 1 HWG zu werben,
und/oder
- mit der nachfolgenden Aussage (auch innerhalb der Fachkreise) zu werben:
„G gilt als sicheres und wirksames Mittel gegen Zecken und Flöhe“,
wenn dies wie auf der Seite www.H.com und nachfolgend wiedergegeben geschieht:
II. Im Übrigen wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.
III. Die Kosten des Verfahrens tragen die die Antragstellerin und die Antragsgegnerin je zur Hälfte.
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