Oberlandesgericht Köln, 2018-08-29, 1 RBs 212/18

1 RBs 212/18Tribunale superiore29 ago 2018

Regest

Zur Frage der Geschwindigkeitsermittlung durch Nachfahren und Verwertung des GPS Signals einer im Polizeifahrzeug installierten Dash-Cam.

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 1 RBs 212/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-08-29

Aktenzeichen: 1 RBs 212/18

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0829.1RBS212.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat für Bußgeldsachen

Normen: §§ 3 StVO, 261 StPO

Leitsätze

Zur Frage der Geschwindigkeitsermittlung durch Nachfahren und Verwertung des GPS Signals einer im Polizeifahrzeug installierten Dash-Cam.

Tenor

  • I. Die Rechtsbeschwerde wird durch die Rechtsunterzeichnerin zur Fortbildung des Rechts zugelassen (§ 80 Abs. 1 OWiG).

  • II. Die Sache wird dem Senat zur Entscheidung in der Besetzung mit drei Richtern übertragen (§ 80a Abs. 3 OWiG).

  • III. Das angefochtene Urteil wird mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht Köln zurückverwiesen.

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