Oberlandesgericht Köln, 2018-09-12, 12 U 38/18

12 U 38/18Tribunale superiore12 set 2018

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 12 U 38/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-09-12

Aktenzeichen: 12 U 38/18

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0912.12U38.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

1.

Die Berufung der Kläger gegen das am 30.01.2018 verkündete Urteil der 19. Zivilkammer – Einzelrichter – des Landgerichts Bonn zum Az. 19 O 221/16 wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger jeweils zur Hälfte.

3.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die gegen sie betriebene Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf bis 230.000 EUR festgesetzt.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.