Oberlandesgericht Köln, 2019-03-21, 14 UF 20/19

14 UF 20/19Tribunale superiore21 mar 2019

Regest

Die Adoption eines Schwiegerkindes kann jedenfalls dann sittlich gerechtfertigt sein, wenn die Schwägerschaftsbeziehung die Ehe überdauert hat und infolgedessen eine vom Kind des Annehmenden unabhängige Beziehung zwischen den Beteiligten entstanden ist.

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 14 UF 20/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-03-21

Aktenzeichen: 14 UF 20/19

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0321.14UF20.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14. Zivilsenat

Normen: BGB § 1767 Abs. 1 BGB

Leitsätze

Die Adoption eines Schwiegerkindes kann jedenfalls dann sittlich gerechtfertigt sein, wenn die Schwägerschaftsbeziehung die Ehe überdauert hat und infolgedessen eine vom Kind des Annehmenden unabhängige Beziehung zwischen den Beteiligten entstanden ist.

Tenor

Auf die Beschwerde der Annehmenden wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Siegburg vom 20. Dezember 2018 abgeändert.

Die Anzunehmende wird durch die Annehmende als Kind angenommen.

Der Geburtsname der Anzunehmenden lautet künftig A.

Die Gerichtskosten des Verfahrens beider Instanzen tragen die Anzunehmende und die Annehmende je zur Hälfte; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Wert des Verfahrens beider Instanzen wird auf 100.000 € festgesetzt.

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