Testo completo
Oberlandesgericht Köln — 1 RVs 19/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-02-18
Aktenzeichen: 1 RVs 19/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0218.1RVS19.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Leitsätze
Die Geringwertigkeitsgrenze bei § 248a StGB ist bei 25,- € anzusetzen.
Tenor
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der 2. kleinen Strafkammer des Landgerichts Köln vom 17. Oktober 2019 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass im Urteilstenor die Bezeichnung der Taten als „gewerbsmäßig“ entfällt.
Der Angeklagte hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.