Testo completo
Oberlandesgericht Köln — 5 U 47/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-02-19
Aktenzeichen: 5 U 47/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0219.5U47.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 21.02.2019 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 12 O 328/19 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
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- Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 19.360,84 € zu zahlen, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des Pkw Audi A 2.0 TDI mit der Fahrzeugidentifikationsnummer B.
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- Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag in Höhe von 19.360,84 € seit dem 24.10.2018 zu zahlen.
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- Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des im Antrag zu 1. genannten Pkws in Verzug befindet.
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- Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten i.H.v. 1.242,84 € freizustellen.
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- Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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- Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt die Beklagte. Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz tragen der Kläger zu 37 % und die Beklagte zu 63 %.
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- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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- Die Revision wird zugelassen.