Testo completo
Oberlandesgericht Köln — 9 U 77/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-03-03
Aktenzeichen: 9 U 77/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0303.9U77.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
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- Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 17.05.2019 (15 O 263/18 LG Bonn) teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 7.937,90 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.12.2017 zu zahlen. Die Klage im Übrigen wird abgewiesen.
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- Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
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- Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 21 % und die Beklagte zu 79 %; die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz tragen die Klägerin zu 7 % und die Beklagte zu 93 %.
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- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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- Die Revision wird nicht zugelassen.