Testo completo
Oberlandesgericht Köln — 6 U 201/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-03-13
Aktenzeichen: 6 U 201/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0313.6U201.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: HWG § 4, Abs. 3, Satz 1
Tenor
- Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 16.07.2019 (Az. 31 O 88/18) abgeändert, soweit die Klage abgewiesen worden ist und die Beklagte verurteilt,
an den Kläger weitere 5.100 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.04.2018 zu zahlen.
-
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 16.07.2019 (Az. 31 O 88/18) wird zurückgewiesen.
-
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
-
Dieses Urteil und das genannte Urteil des Landgerichts Köln, soweit es bestätigt worden ist, sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe 25.000 € hinsichtlich der Unterlassung und im Übrigen in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 25.000 € hinsichtlich der Unterlassung und im Übrigen in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
-
Die Revision wird nicht zugelassen.