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Oberlandesgericht Köln — 7 VA 31/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-03-16
Aktenzeichen: 7 VA 31/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0316.7VA31.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Der Antrag des Klägers des Verfahrens 7 O 247/19 LG Köln, den Bescheid des Präsidenten des Köln vom 04.11.2019 über die Gewährung von Akteneinsicht in die Verfahrensakten 220 C 10/11 AG Köln an den Beklagten aufzuheben und dessen Akteneinsichtsgesuch abzulehnen, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Klägern auferlegt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Verfahrenswert wird auf 5.000,- EUR festgesetzt.