Testo completo
Oberlandesgericht Köln — 15 U 185/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-08-27
Aktenzeichen: 15 U 185/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0827.15U185.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
- Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 17.07.2019 – 28 O 470/18 – zu Ziff. 2 – 4 des Tenors abgeändert und wie folgt neu gefasst:
„2. Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger jeweils 5.000 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.11.2018 zahlen.
-
Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger 1.358,86 EUR zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.11.2018 zu zahlen.
-
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.“
Im Übrigen werden die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der Beklagten zurückgewiesen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen tragen die Beklagten zu jeweils 3/7 und der Kläger zu 1/7.
-
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit leistet in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Hinsichtlich des Tenors zu Ziff. 1 der angegriffenen Entscheidung bleibt die Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit in Ziff. 5 der angegriffenen Entscheidung unberührt.
-
Die Revision wird zugelassen.